Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufverträge kommen auf der Grundlage unserer Liefer- und Verkaufsbedingungen zustande. Abweichungen hiervon – speziell anderslautende Bedingungen des Käufers – sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet wurden.


Etwaige vom Besteller vorgegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausgesprochenen Zustimmung und der Schriftform. Werden Waren und/oder Dienstleistungen ohne einen Vorbehalt der Anerkenntnis anderslautender Liefer- und Verkaufsbedingungen bestellt und der Auftrag von uns bestätigt, wird dieser gemäß und aufgrund vorliegender Liefer- und Verkaufsbedingungen für beide Seiten rechtsgültig. Angebote und Preislisten sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere Auftragsbestätigung einer Bestellung verbindlich.


Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Lager Ahaus, ausschl. Verpackung und Versicherung (s.u.) sowie ausschl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten grundsätzlich in EURO. Lieferzeiten in unseren Angeboten und Liefertermine in unseren Auftragsbestätigungen
werden nach bester Kenntnis zu diesem Zeitpunkt gegeben.

Lieferzeiten sind unverbindlich; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Liefertermine beziehen sich generell auf den Versandtermin. Weitergehende Zusagen unsererseits (z.B. Eintreffen beim Käufer) bedeuten nur unseren Willen, diesen Termin auf Wunsch und im Sinne unseres Kunden mit allen in unserer Macht stehenden Mitteln einzuhalten. Sollten dabei außergewöhnliche Kosten entstehen, so gelten diese als zu Lasten des Kunden verabredet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, von weiteren Lieferungen – auch bereits zugesagten – Abstand zu nehmen. Lieferverzug, der durch Umstände eintritt, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigt den Käufer nicht, von seinem Auftrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche – gleich welchen Ursprungs – gegen uns geltend zu machen. In jedem anderen Fall von Lieferverzug ist der Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist (mind. 14 Arbeitstage) zur Ausübung seiner ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz für entgangenen Gewinn kann er nicht verlangen.

Abnahmeverzug: Kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug werden alle vereinbarten Liefertermine sofort hinfällig. Zusätzlich hat er alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Des ungeachtet gilt bei Abnahmeverzug von mehr als 14 Tagen – bei unberechtigter Annahmeverweigerung sofort – unsere Lieferverpflichtung als erloschen. Im Sinne der Schadensminimierung sind wir berechtigt, Waren, die für den in Abnahmeverzug geratenen Käufer bestimmt waren, auch vor Ablauf dieser Frist weiter zu verkaufen. Abrufaufträge: Nicht terminierte Abrufaufträge haben für beide Seiten nur informativen Charakter. Abruftermine sind dagegen für beide Seiten bindend, sobald sie von uns bestätigt wurden. Wir sind berechtigt, Teilmengen auch ohne besonderen Abruf zu den vereinbarten Terminen an den Käufer oder an die von ihm benannte Adresse zu senden und in Rechnung zu stellen.

Der Versand beginnt generell mit dem Zeitpunkt, an dem die Ware an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift auf den Weg gebracht wird und erfolgt stets zu Lasten des Käufers. Sofern eine besondere Versandart nicht vom Käufer vorgeschrieben und von uns schriftlich bestätigt wurde, erfolgt diese nach unserer Wahl. Mit der Versandaufgabe sind unsere Lieferverpflichtungen erfüllt. Die Gefahr für den und aus dem Liefergegenstand geht mit dem Versand auf den Käufer über.


Versicherung: Soweit nicht eine pauschale Versicherung in den Versandkosten bereits enthalten ist oder der Wert der Ware diese übersteigt, erfolgt der Versand in der Regel unversichert und auf Gefahr des Käufers, sofern dieser uns nicht ausdrücklich beauftragt, zu seinen Lasten Deckung vorzunehmen. Dies gilt gleichermaßen auch bei Anlieferung durch uns. Der Käufer verpflichtet sich, ungeachtet des Versicherungsverhältnisses, Transportschäden unverzüglich nach Bekannt werden dem zustellenden Transportunternehmen anzuzeigen und uns zur Kenntnis zu bringen.


Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller unserer Forderungen unser Eigentum. In diesem Sinne gelten alle Zahlungen stets als Begleichung der jeweils ältesten Forderung. Eine Weiterveräußerung ist dem Käufer nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet.


Zahlung: Unsere Forderungen sind innerhalb 30 Tagen – beginnend 2 Kalendertage nach Rechnungsstellung – ohne Abzüge bar in EURO zu begleichen. Die termingerechte Gutschrift auf einem unserer Bankkonten gilt als gleichrangiger Zahlungseingang. Bei Zahlungseingang innerhalb 8 Tagen – beginnend 2 Kalendertage nach Rechnungsstellung – gewähren wir den Abzug von 2% Skonto.
Bei größeren Aufträgen sind wir – wenn nicht ausdrücklich im beiderseitigen Einvernehmen ausgeschlossen – befugt, Teillieferungen vorzunehmen und entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen über 2500 €  werden 50 von Hundert des veranschlagten Auftragwertes mit unserer Auftragsbestätigung fällig. Die Endabrechnung erfolgt nach Lieferung.


Generell besteht für den Käufer kein Zurückbehaltungs- bzw. Aufrechnungsrecht für bereits gelieferte Ware oder Dienstleistung – gleich aus welchem Rechtsgrund.


Gewährleistung:

Wir garantieren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für gutes Material und solide Verarbeitung der von uns gelieferten Waren. Eine Gewährleistung bezüglich der spezifischen Verwendung, besonders gegenüber abrassiven Stoffen, Chemikalien oder anderen Schadstoffen oder Emissionen, wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen nur dann übernommen, wenn uns vor der Bestellung die genauen Einsatzbedingungen bekannt gegeben wurden und wir ausdrücklich die Eignung für den von uns gelieferten Artikel schriftlich bestätigten. Die Gewährleistung erlischt in dem Augenblick, in dem der Käufer oder der von ihm mit der Nutzung Beauftragte die Ware missbräuchlich oder entgegen anerkannten technischen Regeln verwendet, nicht im Verwendungszweck vorgesehene Veränderungen vornimmt oder von den vorgenannten Einsatzbedingungen abweicht.


Aus Sicherheitsgründen weisen wir extra darauf hin, dass der Einsatz von Maschinen und / oder Schutzausrüstungen einschlägige Kenntnisse und die Einhaltung aller damit verbundenen Gesetze und Vorschriften seitens des Verwenders voraussetzt. Mängel an der gelieferten Ware sind spätestens 14 Tage nach Eingang derselben beim Empfänger, erst später erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Beanstandete Stücke sind auf Kosten und Gefahr des Käufers an uns zu senden. Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns die Entscheidung über Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Weitere Schadenersatzansprüche
uns gegenüber bestehen nicht. Haftung: Unsere Haftung aus Kaufverträgen beschränkt sich ausschließlich auf den Warenwert laut Auftragsbestätigung bzw. Rechnung. Weitergehende Schadensersatzansprüche – auch aus Folgeschäden, insbesondere solche, die durch unsachgemäßen Umgang mit der von uns gelieferten Ware entstehen -, sind ausgeschlossen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Ahaus. Sollten Passagen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit aller übrigen Teile.